Zitat
Daher noch §7) Man darf eine Tour abbrechen. Das ist kein Versagen.
Ene Frage des Anspruchs. Bei mir ist es Urlaub und kein Wettkampf. Ich möchte in reizvolle Gegenden kommen und Neues sehen. Fahrradfahren ist Mittel zum Zweck und eine Transportalternative in einer auf Stinker ausgerichteten Welt. Wenn es tagelang regnet und keine Besserung in Sicht ist, dann findet sich ein Bahnhof.