"1) Das freie Zelten und Campieren ist untersagt. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze. 2) Gelegentliches, nicht kommerzielles Campieren auf privatem Boden ist gestattet, falls die schriftliche Einwilligung des Bodeneigentümers vorliegt."
Aus dem Verkehrsreglement der Einwohnergemeinde Zermatt (Art. 37).
Und wenn man es schon tut, würde ich versuchen es für mich zu behalten.