§5 Den eigenen Anspruch an eine für einen gute(!) Reise definieren. Unabhängig von - wie reist MAN heutzutage, was ist in, oder anderen vermeintlichen Zwängen.
Sehe ich ganz genauso. Und würde noch ergänzen: sich aber trotzdem zugestehen, dass sich der eigene Anspruch und auch der Anspruch anderer im Laufe eines Radreiselebens ändern darf. Sogar mehrmals
Zitat
Daher noch §7) Man darf eine Tour abbrechen. Das ist kein Versagen.
Genausowenig wie umplanen. Und auch dafür ist man niemandem eine Begründung schuldig. Man darf durchaus auch schlicht keine Lust haben, ausgerechnet in der Ecke unterwegs zu sein, in dem das Wetter (nach Radreisemaßstäben) gerade am schlechtesten ist.