Das Ruhegehalt steigt mit jedem weiteren Amtsjahr um 2,4% bis zum Höchstsatz von knapp 72% von Amtsgehalt + Ortszuschlag
na ja, wenn du glauben möchtest, dass ein möglicherweise um 0,2 % oder auch 0,4 % höheres Ruhegehalt der wirkliche Beweggrund dafür ist, die Vertrauensfrage nicht gleich in der morgigen Bundestagssitzung sondern erst einige Wochen später zu stellen, muss das wohl so sein, kann doch überhaupt nicht anders sein, oder vielleicht doch ??