Bei Nutzung des D-Tickets für den NV-Anteil brauchts übrigens das passende Fahrrad-NV-Ticket dazu. Meine Annahme, dass das FV-Ticket als deutschlandweites Tagesticket gelten würde - auch wenn es die NV-Strecke nicht explizit enthält - wurde von der Westfalenbahn nicht akzeptiert. Erst nach viel Hin und Her gab es dann eine Gnadenregelung mit reduzierter Strafe.
... und immer eine Handbreit Luft unter der Felge (alter Radlergruß)