Ich wollte mit diesem Hinweiss nicht meine persönliche Meinung wiedergeben. Es ging mir nur um die Aussage das
In Antwort auf: Faltradl
[..]Fernlicht innerhalb von Ortschaften absolut tabu ist.[..]
so den falschen Eindruck erwecken könnte, dass der Einsatz gemäß StVO nicht erlaubt ist. Dies ist aber nicht der Fall. Abgesehen davon ist der falsche Einsatz des Fernlichtes egal wo auch immer grundsätzlich natürlich nicht erlaubt.
Wenn man darüber diskutiert muß man auch über nicht eingeschaltetes Abblendlicht bei Zweiradfahrern, fahren mit nichtangepasster Geschwindiglkeit, Überholen von (einspurigen) Fahrzeugen ohne genügend Seitenabstand, fahren mit mehr als 50 Stundenkilometern bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte, usw (beliebig erweiterbar) diskutieren - Was aber wohl nicht Sinn dieses "Informationen zu BUMM Lumotec IQ Fly ges. " Threads sein sollte.