In Antwort auf: Velotrauma

Vielleicht wäre es ja möglich, jetzt schon einen 80-Luchs-Scheinwerfer herzustellen,


Zwei IQ-reflektoren in einem gehäuse und das wäre er.

Das problem liegt ganz woanders. Es sind - wer hätte das geahnt - mal wieder die vorschriften.
Ein fahrradscheinwerfer darf im "blendbereich" nur mit max. 2 luchsen leuchten.
Das bedeutet, die reflektor der jetzt neuesten scheinwerfer muß zwischen erwünschten 40 luchsen im ausleutungsbereich und unerwünschten max. 2 luchsen im blendbereich schon sehr scharf abschneiden.
Wenn da ein doppelt so starkes leuchtmittel drin säße (nicht verfügbar) oder zwei reflektoren in einem gehäuse säßen, dann würde der scheinwerfer 80 luchse bringen, aber im blendbereich mit 4 luchsen blenden. Tschüß zulassung!

Deswegen ist die einzige möglichkeit, zwei scheinwerfer zu montieren. Die blenden zusammen dann zwar auch mit mehr als 2 luchsen, aber jeder einzelne ist zugelassen.

Ernsthaft sorgen muß man sich wegen 4 luchsen blendung noch nicht unbedingt machen.
KFZ dürfen zugelassen mit 6-10 luchsen blenden ...

MfG