In Antwort auf: maxxcologne

Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaft ist bei unzureichender Beleuchtung erlaubt (74): Bussgeldkatalog

Ich bin der Meinung das es das nicht richtig trifft. Mein Fahrlehrer hatte nämlich nicht im Sinn ob die Straßen auch ohne Fernlicht ausreichend beleuchtet sind. Es geht darum das innerhalb von Ortschaften jederzeit ganz plötzlich andere Verkehrsteilnehmer auftauchen können, die dann geblendet werden.

Und wenn im Ort die komplette Straßenbeleuchtung ausgefallen ist ist das noch lange kein Grund für Fernlicht. Da heißt es langsam genug fahren damit einem das normale Abblendlicht reicht.

Dann gibt es noch die ganz besonderen Spezels, die ohne Fernlicht nicht in der Lage sind bei Dunkelheit überhaupt etwas zu erkennen. Die gehören dann schlicht nicht mehr hinter das Steuer. - Ich hatte mal so einen Blindfisch lange Kilometer hinter mir. Schließlich habe ich angehalten um ihn loszuwerden. Da hilt der auch und machte Fahrerwechsel. Da bin ich schnell raus und habe was gesagt. (Was weiß ich nicht mehr weil zu lange her.)

Gruß, Bernhard