Die Charakteristik der Feldausleuchtung ist grandios- man muß es selber sehen. Meiner Meinung kommt da bislang kein "Mitbewerber" mit.
Die Mitbewerber haben aber eine Zulassung. Du schreibst ja selber, dass du eher nicht davon ausgehst, dass der zugelassene E3 an deinen herankommt. Ich gebe dir zwar Recht, dass die Vorschriften äußerst fragwürdig sind, aber du MUSST respektieren, dass es Leute gibt, die sich daran halten möchten. Von denen verlangst du ja schließlich auch, dass sie deine Einstellung respektieren. Insofern ist es zumindest fragwürdig, ob es so viel Sinn macht zugelassene und nichtzugelassene Scheinwerfer direkt miteinander zu vergleichen.
Ich bekomme beim Lesen deiner Beiträge den Eindruck, als sei der E3 der einzig vernünftige Scheinwerfer und alle anderen sind nicht würdig gekauft zu werden. (Wenn ich mich irre, bitte korrigiere mich)
Zitat:
"ich teste die Produkte" ; auch wenn ich mal Geld in den Sand setze; ich kann mir dieses leisten
aha...
Zitat:
auch wenn ich nicht mit meinem "angeblich so hohem Einkommen" ( Annahme eines Forumsmitglieds zu diesem Thema) prahlen möchte.
Merkst du was...?
Zitat:
Jedenfalls ist bei dem E3 keine Blendgefahr gegeben. Man könnte hier einen Zusatzreflektor, den es überalle zu kaufen gibt, oberhalb des Scheinwerfers anbringen.
Man muss ihn also erst modifizieren damit er nicht blendet?
Zitat:
Ob bezüglich von Reihenschaltungen von Scheinwerfern, wie dies hier so lax beschrieben wird, hier auch eine Erlaubnis gegeben ist, wage ich zu bezweifeln.
So weit ich informiert bin ist nur eine zugelassene Dynamobeleuchtung vorgeschrieben. Zusatzbeleuchtungen sind erlaubt, sofern sie zugelassen sind und zusätzlich - also nicht ausschließlich - zur primären Dynamobeleuchtung benutzt wird.
Zitat:
Jedenfalls denke ich , daß es beim Betreiben von mehreren Fahrradscheinwerfern (wie etwa beim Fly) hier eher eine Blendgefahr gegeben ist, als beim Betreiben eines einzelnen Supernova E3.
Ich fürchte, da hast du einen Denkfehler. Die Blendgefahr hängt nicht von der Helligkeit des Scheinwerfers, sondern von seinem Leuchtfeld ab. Dieses muss nach oben eine klar definiert Hell-Dunkel-Grenze besitzen, darf also nach oben quasi kein Streulicht abstrahlen. Desweiteren muss er natürlich richtig eingestellt sein.
Zitat:
Zu folgern, daß alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, sei auch erlaubt, ist hier gefährlich - meine Meinung.
Du bevorzugst also einen Regelkatalog, der alle Eventualitäten abdeckt? Nach dem Motto: Es ist alles Verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Meine Frage: Wieso fährst du dann einen nicht zugelassenen Scheinwerfer???