Hmm, wieso sollte ein Scheinwerfer nicht bei Ausfall einer elektronischen Komponente ausfallen dürfen? Jeder Fahrradscheinwerfer, jedes Rücklicht hat hinreichend Bauteile, Verbindungen etc., die kaputtgehen könnten und dann unweigerlich Dunkelheit verursachen. Die reine Möglichkeit eines Totalausfalls durch welche Ursache auch immer ist noch kein Grund, keine Zulassung zu erteilen. Bitte, ein Fahrrad oder ein Auto ist kein Atomkraftwerk...
Konkret die Details der Zulassung weiß ich leider nicht. Ich hab mich mal vor Jahren versucht, an die zuständigen Leute beim KBA hochzutelefonieren, weil ich wissen wollte, ob und wenn ja wie man Ausnahmegenehmigungen bekommt, wenn man einen Prototypen von normalerweise zulassungs- oder baumusterprüfungspflichtigen Komponenten ohne ~K***** legal im realen Straßenverkehr bewegen will (ähnlich wie die Erlkönige der Autohersteller, solche Prototypen haben sicher noch keine normale Bauartzulassung). Hab ich aber mangels Druck bzw. mangels echtem Projekt im Hintergrund nicht mehr weiterverfolgt. Stephan Behrendt als meines Wissens noch amtierender ADFC-Technikausschußboß sollte da evtl. näheres sagen können.