Ich sehe lediglich nicht ein, dass dem Radverkehr brauchbare Scheinwerfer mit dem Hinweis auf mögliche Blendgefahr vorenthalten werden, während es beim motorisierten Verkehr oben genannten Auswüchse gibt.
Dass derzeitig erhältliche Fahrradlampen unbrauchbar wären, halte ich für ein Gerücht.
Und dass trotz Beleuchtung die Sichtverhältnisse bei Dunkelheit schlechter sind, als am Tage, läßt sich durch die entsprechende Fahrweise wieder etwas ausgleichen.
KFZ-Beleuchtung (insbesondere das Abblendlicht, siehe: Leuchtweite-Anhalteweg) taugt übrigens auch nicht für die vielfach gefahrenen Geschwindigkeiten. Würde man die Beleuchtung dafür auslegen, kämen solche Konstrukte, wie bei Rallys zum Einsatz. Nur, Gegenverkehr sollte es dann wirklich lieber keinen geben.
Und um noch mal etwas näher auf den motorisierten Verkehr zurückzukommen, da ist die Beleuchtungsüberprüfung nicht umsonst Bestandteil bei der TÜV-Vorstellung. Auf Fahrräder übertragen heißt das dann: definierte Einbaulage und Ausrichtung der Beleuchtungseinrichtung (feste Verschraubung) und regelmäßige Überprüfung derselben.
Irgendwie würde ich das bei Fahrrädern aber auch nicht wollen.
PS. Und ganz ehrlich: Selbst mit einem Lumotec IQ kann man entgegenkommende Fußgänger und Radler schon recht gut blenden. Muß man natürlich nicht. Aber erzähle das mal den Leuten, die mir öfter so entgegen kommen.
-------------------- „Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad unbeschwert überall hinkommt“ Enrique Peñalosa