In NRW benötige ich für die Fahrradmitnahme ein Fahrradticket, auch in RE und RB. Dieses Ticket berechtigt mich ein Fahrrad mitzunehmen. Ist es auch dann möglich, mir aus "Platzgründen" die Weiterfahrt zu untersagen? Schließlich habe ich ein Ticket gekauft und somit einen Beförderungsvertrag (fürs Fahrrad) geschlossen.
Bei der Bahn gibt es ja auch ein bundesweites Fahrradticket. Wie sieht es denn da mit der Mitnahmepflicht aus?
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages 51°10'31.4"N 6°23'00.4"E