Abellio ist tatsächlich insolvent und man hat sich offenbar mit den Kosten verkalkuliert. Der Betrieb soll 2026 auf eine DB-Regio-Tochterfirma übergehen und inzwischen sind die Beteiligten soweit, dass sie einen Personalübergang anbieten müssen.
nach meiner Kenntnis besteht schon sehr lange die Regelung, dass bei Verkauf von Unternehmensteilen an andere Unternehmen das jeweils übernehmende Unternehmen auch sämliche Mitarbeiter des übernommenen Unternehmensanteiles übernehmen muss. Das müste meines Erachtens auch auf Eisenbahnverkehrsunternehmen zutreffen.
Gelegentlich mag es vorkommen, dass die beteiligten Unternehmen für Teile des Personals andere Absprachen treffen, um gewisse Sonderfälle abzudecken. Solche Absprachen sind jedoch rechtlich nicht verbindlich. Ich konnte aus einer derartigen Absprache einige Jahre vor Ende meiner Berufstätigkeit komfortable Zusagen für meinen vorzeitigen Ruhestand ableiten.
Zitat
Eigentlich wäre es eine Aufgabe für den Gesetzgeber gewesen, doch der ignoriert das seit über zwanzig Jahren.
diese Darstellung überzeugt mich nicht so richtig. Vielleicht fehlen mir auch weitere Details zu einer anderen Bewertung. Wie weiter oben geschildert, kenne ich eine völlig andere Rechtslage zu diesem Thema aus eigener Anschauung.