In den Bedingungen 9.4.4 (pdf) steht aber nur was von "weiteren Fahrrädern". Sprich bereits vorhandene Fahrräder können bleiben. Ein Ausschluss ist nach 4.1. nur vorgesehen, wenn die Sicherheit gefährdet ist. Das dürfte schwer werden zu argumentieren, dass das Fahrrad mindestens seit einem Halt sicher war und dann plötzlich durch Zustieg eines Kinderwagens unsicher wurde. Oder was meinst du?