Eben kam die Durchsage in Minden, alle Fahrräder hätten unverzüglich die Abteile zu verlassen.
Das bleibt aber dünn bis rechtswidrig. Mit allgemeinen Geschäftsbedinguingen kann man Gesetze auslegen, aber nicht aushebeln. Ein Rechtsgrundsatz, der noch von den Römern stammt, ist »Verträge sind einzuhalten«. Die Vertragspartner sind gleichberechtigt, Du hast Deinen Teil mit dem Kauf einer Fahrkarte geleistet und nun hast Du auch einen Anspruch darauf, ans Ziel gebracht zu werden. Beim Einsteigen weigern, weil es voll ist, ist (noch) legal. Aber irgendwo rauswerfen, das geht nicht. Es ist nicht Dein Problem, wenn andere und scheinbar höherberechtigte Reisende auftauchen. Es ist auch nicht Dein Problem, dass die Zugeinheit zu klein ist.