Es ändert sich in Kürze etwas bei den Fahrgastrechten:
- Ist ein Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten verspätet, dürfen D-Ticket-Nutzer nicht mehr kostenfrei auf den Fernverkehr umsteigen.
- Auch Fahrgästen, die aufgrund einer Verspätung ihres Nahverkehrszug einen anschließenden Fernzug nicht rechtzeitig erreichen, steht keine Entschädigung mehr zu.
- Generell gilt, dass die Entschädigung entfällt, wenn Züge aufgrund von außergewöhnlichen Umstände sich verspäten oder ausfallen. Als außergewöhnlich gelten u.a. Vandalismus, Notfälle im Zug und Personen auf dem Gleis.
Beim fett markierten Punkt bin ich mir nicht sicher, ob das nur für das D-Ticket gilt (das wäre keine neue Regelung) oder generell - und damit auch - für alle Tickets mit Nah- und Fernverkehrsanteilen.
Gruß Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970 Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.