Der Bundesrat hat gestern eine Änderung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) zugestimmt. Wer Lust und Laune hat kann sich gerne die nachfolgenden Anlagen durchlesen - beim Überfliegen finde ich nichts was die Einschränkung von Fahrgastrechten betrifft.
Im neuen § 3 Absatz 4 wird klargestellt, dass es sich beim Deutschlandticket um einen Fahrausweis im Sinne des § 3 Absatz 2 handelt. Das wäre das Deutschlandticket allerdings auch ohne diese Regelung gewesen - keine Einschränkung, sondern nur eine Klarstellung.
EDIT: Übrigens betrifft das nicht den Sachverhalt, den Muskatreibe hier diskutieren möchte - das, was er wünscht, wäre auch ohne § 3 Absatz 2 und 4 ausgeschlossen, sondern die Möglichkeit z. B. einen ICE bei Verspätung eines eigentlich eingeplanten RE zu nutzen.
-- Stefan
Edited by nachtregen (05/13/2309:55 AM) Edit Reason: Ergänzung