In Antwort auf: derSammy
Welche Fahrgastrechte?
Und seit wann beschließt sowas der Bundesrat? Hast du konkret das Gesetz dazu?
Es geht wohl drum, dass einerseits Verspätungen aus 49€-Zügen nicht die Zugbindung für verpaßte Anschlusszüge aufheben (weh dem, der nicht fußläufig zu ICE-Bahnhöfen wohnt) und andererseits akkumulierte Verspätungen bei Umsteigestrecken nur dem erstattbar sind, der ein durchgehendes fahrtspezifisches Ticket vorweisen kann.

Als Quelle leider bisher nur twitter:
https://twitter.com/vzbv/status/1657007720254304257