Zitat
Die Bahn kann ohne weiteres verlangen, daß das Fahrrad raus muß, wenn sie das für richtig hält.
Nein, eben nicht und wer mit Fahrgastrechten nicht klar kommt, der hat mit dem öffentlichen Verkehr den falschen Berufszweig gewählt. Wenn ich als Verkehrsbetrieb die Mitnahme von Gepäckstücken anbiete, dann muss ich das auch tun. Die Nutzungsbedingungen sind Vertragsbestandteil und ich kann sie nicht einfach nach Vertragsabschluss ändern. Als Nutzer zahlst Du und damit gibt es überhaupt keinen Grund, dass Du Dich anschließend der Willkür aussetzt. Das Verhältnis zwischen Fahrgast und Beförderer ist nicht wie zwischen Rekrut und Unteroffizier, auch wenn das mal von einigen so gesehen wurde und wohl, siehe diese Beitragskette, auch noch wird.

Zeitkarten sind in dieser Hinsicht anderen Fahrkarten wie Einzelfahrten gleichgestellt und Verkehrsunternehmen sollten sich gehalten fühlen, Zeitkarteninhaber als Stammkunden besonders zuvorkommend zu behandeln. Das ist allerdings nicht einklagbar, doch wer dagegen verstößt, merkt das auf Dauer beim kommerziellen Erfolg.