Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine Radkarte bei Nichterfüllung des abgeschlossenen Beförderungsvertrags erstattet bekommt.
Es gelten die in diesem Thread schon mehrfach angesprochenen Fahrgastrechte im Nahverkehr. Die Nichtmitnahme aufgrund Überfüllung o.ä. Umständen ist wie ein ausgefallener Zug zu behandeln. Gruß Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970 Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.