A > B verspätet => B > C Verbindung nicht erreichbar und Ticket verfällt erstattunglos mangels Aufhebung der Zugbindung.
Wie Horst schon schrieb: Das ist nicht neu.
Es gilt "schon immer": Ein Ticket = eine Fahrt und die Rechte gelten immer pro Fahrt, also für ein Ticket, nie für eine Kombination von Tickets. Das sog. Ticketsplitting wurde hier im Forum schon mehrfach thematisiert und auf die Risiken hingewiesen. Klare Empfehlung: Wer seine Fahrgastrechte nicht verlieren möchte, darf kein Ticketsplitting machen. Daran ändert das D-Ticket nichts.
Den Twitter-Beitrag empfinde ich als Mischung aus wirr und ahnungslos.
Gruß Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970 Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.