Na ja, wir interpretieren die aktuell gültigen Regelungen der Mobilitätsgarantie-NRW offenkundig sehr unterschiedlich. Für mögliche Ansprüche gemäß dieser Mobilitätsgarantie dürfte es unerheblich sein, wie wir beide die Rechtslage beurteilen. Wir müssen hier nicht zu einer übereinstimmenden Bewertung kommen Eine weitere Diskussion erübrigt sich zumindest aus meiner Sicht somit. Wir können den offenkundigen Dissens einfach "im Raum stehen lassen"