In Antwort auf: StephanBehrendt
Es handelt sich um EU-Richtlinien.
.... und wo genau sind die in deutsches Recht umgesetzt? EU-Richtlinien und -Verordnungen gelten nicht unmittelbar als national anzuwendendes Recht. In den Richtlinien geht es auch nur um die EU-einheitliche Definition technischer Normen, die in den entsprechenden DIN ihre nationale Umsetzung erfahren haben - das sind aber nach wie vor keine Gesetze = einklagbares Recht. (Das ist ungefähr wie die ERA für den Radwegbau - das sind auch nur Empfehlungen / Richtlinien, aber kein einklagbares Recht).