Ebenso ist mir keine Vorschrift bekannt, welche Mindestverzögerung erreicht werden muss und welcher maximale Bremsweg eingehalten werden muss (aus definierten Fahrsituationen), um das Fahrrad als Ganzes betriebssicher zu machen.
Meines Wissens gibts es sowas in der österreichischen Fahrradverodnung (entspricht etwa der deutschen StVZO):
Bei 20 km/h muss eine Verzögerung von 4 m/s² bis zum Stillstand erreicht werden.Ich finde allerdings außer Wikipedia keine offizielle Quelle dafür, die verlinkten offiziellen Seiten sind alle tot.
Gruß
Thoralf