Versteckt ist da gar nichts. Der Beuth-Verlag lässt sich allerdings die Normen teuer bezahlen. Zwischen zwei und vier m/s2 habe ich in Erinnerung, wobei die Kraft am Hebel auch noch eine Rolle spielt. Eine Norm ist in der Praxis ziemlich verbindlich als Mindestanforderung.
Wenn es eine "echte" Vorschrift (Verordnung, Gesetz) geben würde, dürfte diese nicht gewinnoptimierend von einem privaten Verlag vertrieben werden, sondern wäre frei zugänglich. Ich dachte z. B. an
so etwas.Von privaten Vereinen / Instituten aufgestellte technischen Normen werden, auch wenn der Gesetzgeber auf sie verweist, nicht selbst zu einer Rechtsvorschrift (da selbst nicht im Wege der Gesetzgebung entstanden).
Und: eine Norm ist solange unverbindlich, wie nicht ein Gesetz auf diese Norm als "verbindlich einzuhalten" verweist. Bis dahin ist es lediglich eine "technische Spezifikation" ohne rechtlich bindende Wirkung (siehe
einleitende Sätze unter der blinden Justicia....). Insofern müsste es also in der StVZO (§ 65) einen Verweis auf eine entsprechende Norm für Fahrradbremsen geben, die erfüllt sein muss, um den gesetzlichen Anspruch, "Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben", in technischer Hinsicht zu konkretisieren.
(Interessant ist aber, dass "Sperrhölzer, Hemmschuhe und Ketten" als zusätzliche Hilfsmittel dann verwendet werden dürfen, "wenn das Fahrzeug mit einer gewöhnlichen Bremse nicht ausreichend gebremst werden kann". - Also: Bei Brems-Fading Stock in die Speichen..

)