Oh Danke,
Ich möchte noch mal auf die kausale Haftung eingehen:
Verschuldenunabhängig hört sich echt klasse an.
Gerade bei Gesundheitsschäden durch ionisierende Strahlung, bzw Stoffe, die solche aussenden, ist ein solcher Kausalzusammenhang im Einzelfall fast nie zu belegen.

Ich wohne genau in jener Region, welche durch die, in der gesamten Medizingeschichte einmalige, Häufung von Leukämiefällen bekannt wurde.
In der wiederum in unmittelbarer Nähe das AKW Krümmel und die Kernforschungsanlage "GKSS" mit zwei Versuchsreaktoren, dem Antriebsreaktor des abgewrackten Atom-Frachters "Otto Hahn" sowie einer sog. Landessammelsstelle für radioaktive Abfälle sind.
Ich habe daher den verzweifelten Kampf von ohnmächtigen Bürgern, um einen solchen Nachweis aus allernächster Nähe erleben können.
Ich habe auch erlebt, daß dieses sog." Cluster" keineswegs durch die angeblich lückenlose Überwachung der Anlagen bekannt wurde, sondern durch einen aufmerksamen kleinen Dorfarzt.
Ich habe erlebt, wie systematisch versucht wurde die Glaubwürdigkeit dieses Arztes in Zweifel zu ziehen, wie versucht wurde, diese Krankheitsfälle schlicht zu leugnen.

Also eine halbwegs "gerechte" Sache kann in meinen Augen nicht die kausale Haftung alleine, sondern in dem Bereich nur eine klare Umkehr der Beweislast, z.b nach der sog. "Sphärentheorie" im Haftungsrecht darstellen.

Zum eigentlichen Thema:
Vor dem Hintergrund von möglicher Haftungsausschlüssen, die ich wie Du sehe, sehe ich z.b die schon mehrfach erwähnte Helm-Kampange der Versicherungen in der Schweiz.

Gruß von der Elbe
Hilsi