Vielleicht hast Du es noch nicht bemerkt: Manchmal machen auch die anderen Fehler grins grins und dann hast eben trotzdem Pech gehabt! Weil nämlich dann auch der Haftpflichtversicherer des "Gegners" solche Abzüge machen darf (Vereinfacht:Nichteinhalten der Strassenverkehrs-Gesetze) weil auch das bereits als Fahrlässigkeit gilt.

Nehme für mich in Anspruch, ein relativ erfahrener (36 Jahre lang) und vorausschauender und vorausdenkender Autofahrer zu sein, aber in all den Jahren hat es mich trotzdem schon mehrere Male "erwischt" und zweimal davon habe ich den "Scheiss"* gebaut.

*Zweimal bei Eisglätte langsam auf ein Hindernis "gerutscht".