Moin Jürgen,
Wir sind uns doch im Wesentlichen einig.
Kein Helmkritker hat je bestritten, daß auch ein Rad"Helm" einen gewissen Schutz bietet, oder anders ausgedrückt daß er "irgendwie, ein bischen schützt.
Das ist aber was ganz anderes , als das Gewese, die Unglaubliche Kampangne, die derzeit ums Helmtragen gemacht wird.
Insbesondere sog. Radhelme können ebensowenig vor lebensgefährlichen Schädelbrüchen schützen, wie ein Gynmastik- oder Balletschuh den Fuß vor einem Nagel.
Es gibt Schuhe, die das können.
Ebenso, wie es Helme gibt , die ersteres können.
Aber das sind ebend nur ganz Bestimmte, die man im allgemeinen auch nur zu ganz bestimmten Gelegenheiten trägt.
Wenn sich bei einem Sicherheitsschuh mit durchtrittsicherer Stahlsohle doch ein Nagel hindurch und in den Fuß gebohrt haben sollte, käme auch niemand auch die Idee zu behaupten, gerade daran habe sich die Wirksamkeit der Stahlsohle gezeigt..
Weil die Sohle habe ja Schlimmeres verhindert..
Insbesodere weil doch ein Radhelm, wie die "Helmer" immer wieder erklären überhaupt nicht behindert, also ein Rennfahrer durch Nutzung keinerlei Nachteil habe, gibt es bei Rennen keinen Grund zu Vorschrift. (Wenn nicht die Rücksicht auf Sponsoren)
Anders beim Arbeitsschutz:
Dort kostet Schutz oft Geld, und verzögert die Arbeit.
HIer ist es u.a. aus Gründen der Wetttbewerbsfgleichheit (wie in vielen anderen Sportarten) unumgänglich, allgemeine Standarts vorzuschreiben.
Was bei uns ja über die Berufsgenossenschaften geschieht, also die gesetzlichen Unfallversicherungen,
Und kein "Radhelm" erfülllt irgendwelche Standarts die die Berufsgenossenschaften von jenen Helmen fordern, die sie vorschreiben.
(Um mal wieder den Bogen zur Eingangsfrage des Threads zu biegen)
Gruß von der schönen Elbe
Hilsi
.