Hi Monte,
Vielmehr wird irgendwann die Zeit kommen, wo Versicherer Leistungsabzüge infolge Fahrlässigkeit des Verunfallten machen werden (analog beim Nichtgurtentragen).
Immerhin ist der Fahrradhelm noch kein Pflichtutensil des Radfahrers.
Außerdem mache ich Fahrlässigkeit eher an einem technisch bedauernswerten Zweirad oder dem sorglos durch die Gegend Radelnden, wie von Dir unten beschrieben, fest.
Übrigens sind sich RadfahrerInnen gar nicht bewusst, dass auch sie den Strassenverkehrsgesetzen unterliegen und bei einem Unfall Leistungskürzungen der Versicherer in Kauf nehmen müssen falls sie diese Regeln nicht respetkieren (Nachts ohne Licht Radfahren; Keine Bremsen o.ä.) und sich daraus ein Zusammenhang mit dem Unfallereignis konstruieren lässt.
Gruß
Felix
PS: Auch während meiner Autofahrer-Karriere und jetzt noch bei seltenen Fahrten habe ich noch nie den Sicherheitsgurt gebraucht. Auch beim Autofahren führe ich das auf eine ausreichen vorsichtige und vorrausschauende Fahrweise zurück.