Wenn an einer Straße nur ein einziger Radweg vorhanden ist, dann ist der in der Regel auch in beide Richtungen befahrbar.
da kann ich dir alleine in München zwei Gegenbeispiele nennen.
Natürlich gibt es ausnahmen, deshalb schrieb ich ja "in der Regel".
Zitat:
Leider führt der Glaube, dass man den linken Radweg nehmen darf, wenn rechts keiner ist, zu häufigem Geisterradeln, oder gar zur Benutzung des linksseitigen Gehwegs.
Das ist manchmal tatsächlich ein Grund, die meisten sind aber einfach zu bequem die Fahrbahn zu queren wenn Ausgangspunkt und Endpunkt auf der selben Straßenseite liegen.