Kein Lolli, kein benutzungspflichtiger Radweg ab da. Ist doch ganz einfach.
Das stimmt so pauschal leider nicht mehr. Gruß Uli
Die Benutzungspflicht wird ausschließlich durch die Verkehrszeichen angezeigt (dürfen auch aufgepinselt sein). Es dürfen aber auch Radwege benutzt werden, die nicht gekennzeichnet sind, dann aber nur in Fahrtrichtung rechts. Damit mit man den links benutzen darf, muß immer ein Schild da sein (Zusatzschild "Radfahrer frei" reicht).
In Aurich ist's schaurig, in Leer noch mehr. (norddeutsches Sprichwort)