..., daß Polizisten ... reine Vollzugsbeauftragte sind. Gedanken an Sinn der Vorschriften, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, an Ideen, vor sich auch nur Menschen wie sie selber zu haben, an Gastfreundschaft, an alles, was nicht reine Tatbestandssubsumierung ist, existieren während der Berufsausübung nicht. ...
Ich vertrete keine dogmatische Meinung, aber ein Bußgeld von 20 Euro lässt doch wohl auf einen Bagatellverstoß schließen.
Nein, leider nicht. Z.B. wird damit Radwegbefahrung in der falschen Richtung bestraft und das völlig zu Recht, denn dieses oft als Bagatelle wahrgenommene Fehlverhalten ist ist eines der häufigsten Unfallursachen für Radfahrer.
Sind nicht viele Radwege in beide Richtungen freigegeben? Was bei Radwegen direkt neben Straßen mal wieder ziemlich dämlich ist. Ich hab da bei euch auch nie durchgeblickt und bin einfach auf der Straße gefahren.
Ja, und es ist sogar sehr kompliziert, weil Mindestbreite verlangt ist, aber nicht immer eingehalten und trotzdem Pflicht zum beidseitigen Befahren bestehen kann. Jüngst hat sich Stuttgart wieder einen Schildbürgerstreich erlaubt und für 400.000 Euro etwa einen Kilometer Radweg gebaut, eine Doppelspur direkt neben der Straße, reichlich gefährlich, am Ende ohne geeigneten Übergang auf die andere Seite und zudem nur wenige Meter direkt neben einem bereits bestehenden Rad-/Fußweg, der aber offensichtlich nicht die geforderte Breite für gegenseitigen Radverkehr hat. Jetzt ist dieser Radweg zu "Radfahrer frei" umgetauft worden. Das ganze nennt sich Straßenrückbau, weil daneben liegende Straße eine Fahrspur für Autos verlor. Würde man einfach die existierende Rechtslage nutzen und Radfahrer da auch fahrend vorsehen, wo sie laut Gesetzgeber hingehören - nämlich auf die Straße - hätte das keinen Cent gekostet. Das Projekt ist über 10 Jahre alt und daher ist mir auch bekannt, dass der ADFC an dem Schildbürgerstreich kräftig mitgewirkt hat. (Für Insider: Es handelt sich um die Strecke Heslach - Kaltental.)
Zu obigem Einwand von HvS über die Bestrafung von Radlern, die auf der falschen Seite fahren: Ich habe schon mehrfach in Konstanz erlebt, dass die Polizei sehr wohl Rotsünder kontrolliert und bestraft hat, gleichzeitig aber sehenden Auges sog. Falschfahrer des Weges ziehen ließen. In einem Fall war ich selbst betroffen mit einem Bagatellrotlichtverstoßes (ich habe es schon häufiger beschrieben und verzichte hier darauf). Bei der Aufnahme der Personalien habe ich selbst die Polizei auf einen solchen Falschfahrer hingewiesen. Daraufhin haben sie widerwillig den Radfahrer angehalten und auf den Fehler hingewiesen. Mit Bestrafung war aber nichts. War auch nicht nötig, wenn man von mir 160 DM wider dem gesunden Menschenverstand bekommen kann.
Es ist keineswegs so, dass die Polizei ein knochengerechten Antiverkehrsflegeljob erfüllt, sondern vielmehr strategisch lohnende Verkehrssünderstellen kontrolliert. Dass etliche Blitzeranlagen mehr zur Gemeindekassenfüllung gedacht sind als zur Verbesserung der Verkehrsmoral, ist nun wirklich kein Geheimnis mehr, weil längst von etlichen Offiziellen zugegeben. Damit will ich natürlich nicht jede Kontrolle diskreditieren, aber es gibt auch keine zwingende Korrelation aus Kontrollen und Sinnhaftigkeit von Kontrollen.