Wenn ich auf dem Rad mit Tempo 40 nicht mehr auf Schilder angemessen reagieren kann, muss ich entweder mit den Konsequenzen leben oder aber langsamer fahren.
Die Geschwindigkeit war bei dem Sperrschild nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass dies unvorbereitet und ein deutliches Stück nach der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr stand. Ein "für Fahrradfaherer Abbiegen verboten"-Schild wäre angemessener gewesen. Im Übrigen hätte ich an besagter Stelle noch vor dem Schild bremsen können, aber auf einer Umgehungsstraße aus voller Fahrt eine Vollbremsung zu vollziehen, nur um einem fraglichen Verkehrsschild genüge zu tun und dann ein wildes Wendemanöver durchzuführen, kann in niemandes Interesse sein! Schließlich steht das Schild da, weil man offensichtlich meint, Fahrradfahrer seien für besagten Abschnitt zu langsam!
Den Pfeil in oben genannten Ampeln kann man nur aus Flüsterdistanz erkennen. Mein Tempo sei zu hoch dafür? Dann wäre die Konsequenz, dass man sich jeder (auch grünen) Ampel nur in extrem reduzierter Schrittgeschwindigkeit nähern dürfte. Wenn ich die Fahrbahn nutze, weil Radverkehrsanlagen (ob benutzungspflichtig oder nicht) von mir nicht benutzbar sind und ich aufgrund dessen Ausschilderungen für den Radverkehr nicht mehr erkennen kann, dann ist das kein Problem eines zu hohen Tempos, sondern von den Verkehrsplanern verzapft!
In Dresden stehen an vielen Kreuzungen gelbe Schilder die mit einer Zeichung zum indirekten (Links-)Abbiegen auffordern und mit "Radfahrer so einordnen!" beschriftet sind. Von der fragwürdigen Rechtsverbindlichkeit mal abgesehen: Mir bringt solch ein Schild herzlich wenig, wenn ich mich 100m vor der Kreuzung und bei 3 oder noch mehr Fahrspuren (wohlgemerkt völlig StVO-konform) nach links eingeordnet habe.
Man könnte noch weitere Dinge aufzählen: Die Frage welche Ampel (Fahrbahn-, Radfahrer- oder Fußgänger-) bei Fahrbahn- bzw. Radwegbenutzung für mich verbindlich ist, wäre so ein Beispiel (da hat sich die Regelung in der jüngeren Vergangenheit mehrfach geändert!). Das weiß weder der gemeine deutsche Radfahrer, noch die Polizei, geschweige denn ein ausländischer Radler. Und ich bezweifle auch, dass sich der Großteil der Radler hier mit den Spitzfindigkeiten des Fahrradrechtes der Urlaubsländer auseinandersetzt. Oder wer weiß was "Radfahrer bitte absteigen" auf Polnisch heißt (und hält sich womöglich noch dran)? Eine gesunde Portion Pragmatismus ist da schon angesagt (ganz im Sinne vom 11. Gebot

)!
Um zum Thema zurück zu kommen: Ja, wenn der Koreaner sich falsch verhalten hat, dann ist das Knöllchen der Polizei berechtigt - von sonderlich viel Taktgefühl zeugt es aber auf jeden Fall nicht. Abzocke wäre es, wenn man ihn vorsätzlich dahingehend überwacht hätte, ob er einen Fehler begeht. Dies würde ich der Polizei so völlig ohne Kenntnis der Sachlage nicht unterstellen wollen und den Vorfall eher unter "überzogenem Diensteifer" verbuchen.