..., daß Polizisten ... reine Vollzugsbeauftragte sind. Gedanken an Sinn der Vorschriften, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, an Ideen, vor sich auch nur Menschen wie sie selber zu haben, an Gastfreundschaft, an alles, was nicht reine Tatbestandssubsumierung ist, existieren während der Berufsausübung nicht. ...
Ich vertrete keine dogmatische Meinung, aber ein Bußgeld von 20 Euro lässt doch wohl auf einen Bagatellverstoß schließen. Ich persönlich wurde als Radfahrer schon mehrmals von der Polizei angehalten, ermahnt und über die Regeln belehrt, jedoch noch nie zu einer Strafe verdonnert. Polizeibeamte sind deshalb aus meiner Sicht durchaus in der Lage, ein situationsgerechtes Fingerspitzengefühl zu zeigen. Es gehört wahrscheinlich sogar ein besonderes Maß an Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen zu den Grundvoraussetzungen ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikation. Man denke nur mal an die Vielfalt der extrem schwierigen Einsätze, die Polizeibeamte zu erfüllen haben. Ich habe jedenfalls großen - aber nicht kritiklosen - Respekt vor ihrer Arbeit. Aber einem jungen, fremden und sicherlich harmlosen Radfahrer wegen einem 20 Euro Delikt gleich einen Strafzettel aufzubrummen, finde ich albern, kleinkariert und unverhältnismäßig. Man hätte ihn auch ermahnen und es dabei belassen können.