..., daß Polizisten ... reine Vollzugsbeauftragte sind. Gedanken an Sinn der Vorschriften, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, an Ideen, vor sich auch nur Menschen wie sie selber zu haben, an Gastfreundschaft, an alles, was nicht reine Tatbestandssubsumierung ist, existieren während der Berufsausübung nicht. ...
Ich vertrete keine dogmatische Meinung, aber ein Bußgeld von 20 Euro lässt doch wohl auf einen Bagatellverstoß schließen.
Nein, leider nicht. Z.B. wird damit Radwegbefahrung in der falschen Richtung bestraft und das völlig zu Recht, denn dieses oft als Bagatelle wahrgenommene Fehlverhalten ist ist eines der häufigsten Unfallursachen für Radfahrer. Ein Polizist der das abstraft ist weder ein Depp noch ein Holzkopf, sondern jemand, der seine Verantwortung wahrnimmt. Im konkreten Fall hätte ich (sofern er sich so wie im Beispiel abgespielt hätte) dennoch darauf verzichtet, da erzieherische Maßnahmen bei jemand der nur durchreist nicht nachhaltig sind.