..., daß Polizisten ... reine Vollzugsbeauftragte sind. Gedanken an Sinn der Vorschriften, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, an Ideen, vor sich auch nur Menschen wie sie selber zu haben, an Gastfreundschaft, an alles, was nicht reine Tatbestandssubsumierung ist, existieren während der Berufsausübung nicht. ...
Ich vertrete keine dogmatische Meinung, aber ein Bußgeld von 20 Euro lässt doch wohl auf einen Bagatellverstoß schließen.
Nein, leider nicht. Z.B. wird damit Radwegbefahrung in der falschen Richtung bestraft und das völlig zu Recht, denn dieses oft als Bagatelle wahrgenommene Fehlverhalten ist ist eines der häufigsten Unfallursachen für Radfahrer.
Sind nicht viele Radwege in beide Richtungen freigegeben?
Sie sind freigegeben, wenn ein Radwegschild zu dir zeigt. Wenn nicht eben nicht. Wenn an einer Straße nur ein einziger Radweg vorhanden ist, dann ist der in der Regel auch in beide Richtungen befahrbar. Sind an beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dann meist nicht. Gefährlich ist es besonders in der Stadt mit zahlreichen Ein- und Ausfahrten. Da schaut der Ausfahrende oft nur in eine Richtung und erwischt den Radfahrer aus der anderen Richtung. Außerorts sind Zweirichtungsradwege eher harmlos.