Nein, nach Eschede gab es nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die mit gummigefederten Radsätzen ausgerüsteten Wagenzüge (»ICE1«), bis die Vollradsätze geliefert und eingebaut waren. Ansonsten sind diese Fahrzeuge weiterhin für 280km/h zugelassen und werden auch ausgefahren.
Eisenbahnhochgeschwindigkeitseisenbahnverkehr ist zumindest sinnvoller als Luft- und Kraftverkehr. Bescheuert ist die bisher nationale Ausrichtung der Hochgeschwindigkeitssysteme. Das einheitliche Eisenbahnsystem wurde dadurch und durch unnötige technische Unterschiede verkompliziert und fast zerrissen.

Falk, SchwLAbt