Hallo Siggi,
Und wie schon angesprochen ist es auch mir wichtig bei einer wie auch immer gearteten innerörtlichen Wegelösung für Radfahrer eine -baulich oder stark gekennzeichnete- strikte Trennung von motorisiertem und und muskelbetriebenem Verkehr zu favorisieren.
Genau das wäre für die meisten Radfahrer sicher angenehm, aber es
geht nicht. Die meisten Städte haben dafür einfach keinen Platz (und kein Geld), und es würde zu viele ungesicherte Kreuzungen geben. Außerdem würde die Orientierung für Radfahrer unnötig erschwert. Die größte Gefahr beim Radfahren kommt nicht durch das Überholtwerden (auch wenn es zuweilen das größte Unwohlsein hervorruft), sondern durch querenden Verkehr aus Einfahrten und Einmündungen mit gelbem Blinklicht oder grünem Pfeil. Eine bauliche Trennung ist außerorts realisierbar, aber wirklich brauchbare Wege mit ausreichender Breite und Fahrbahnbeschaffenheit wird es nur geben, wenn sie auch für die Nutzung durch lokalen Kraftfahrzeugverkehr freigegeben sind ("service road"). Hierfür könnte man aber auf die blauen Lollis ganz verzichten und bei Vorhandensein der service road das entsprechende Verbotsschild auf der Hauptfahrbahn anbringen. Bei allen anderen Sonderwegen
nur für Radfahrer sind realistische Qualitätskriterien, die
allen Fahrrädern (Kinder-, MTBs, Lieger, Aufrechte, Rennradler, Trikes mit/ohne Gepäck, Alu- und Stahlrahmen...) gerecht werden, politisch nicht durchsetzbar.
Und übrigens: was spricht überhaupt
für die Benutzungspflicht? Wer sich auf der Straße unwohl fühlt, kann ja weiter den Radweg benutzen. Für benutzbare und sichere Radwege bräuchte man, wenn es sie denn gäbe, gar keine Benutzungspflicht - sie würden von fast allen freiwillig genutzt.
Daniel