...dass wir uns alle (einschl. Siggi) einig sind, dass in Punkto Radwege unglaublich viel im Argen liegt ...
Korrekt!
Aber das als Konsequenz daraus für die Nichtbenutzungspflicht derselben plädiert wird, das erscheint mir nun doch mehr als unsinnig.
'Wie Jutta schreibt, bedarf es nicht überall breiter, ausgebauter Radwege. Und mancherorts sind Radstreifen sogar eine sinnvollere Alternative.
Und wie schon angesprochen ist es auch mir wichtig bei einer wie auch immer gearteten innerörtlichen Wegelösung für Radfahrer eine -baulich oder stark gekennzeichnete- strikte Trennung von motorisiertem und und muskelbetriebenem Verkehr zu favorisieren.
Denn es kann m.E. nicht angehen, daß ein Radfahrer sich seine Rechte im Straßenverkehr nur dadurch erkämpfen kann indem er dazu genötigt wird in der Straßenmitte zu fahren.
Mag sein, daß es Radfahrer gibt, die ein solches Verhalten als "sicheres Fahrradfahren" propagieren und dieselbigen auch für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht eintreten, nachzuvollziehen ist das aus meiner Sicht nicht.
Zumal viele Gründe, welche gegen eine Benutzungspflicht angeführt werden, nicht die Radwege als solche in Frage stellen, sondern deren baulichen Momentanzustand berühren. (Wucherndes Grünzeug, beschädigte Oberflächen, aber auch parkende Kfz's etc.)