3. Fahre möglichst nicht auf Radwegen.
Ich reihe diese Anregung mal in die Rubrik "Grober Unfug" ein.
Ich gehe auf Grund Deiner Antwort davon aus, daß Du die Überschriften gelesen hast, nicht aber das komplette Dokument und die dort verlinkten Quellen. Zumindest ersteres solltest Du nachholen, wenn Du darüber diskutieren möchtest.
1. Da Radfahrer und Fußgänger als Verkehrsteilnehmer auf eine Stufe zu stellen sind, müßte obiger Vorschlag auch für Fußgänger gelten.
Ein Fußgänger ist kein Fahrzeugführer. Ein Fußgänger ist (im Normalfall) wesentlich langsamer als ein Fahrrad.
2. Wenn Radfahrer schon eine eigene Fahrspur zugewiesen bekommen, sollte diese -aus hier nicht weiter zu erörternden, weil mit gesundem Menschenverstand ersichtlichen Gründen- grundsätzlich auch genutzt werden, was sich ja auch in der StVo als Radwegbenutzungspflicht niederschlägt.
Der "gesunde Menschenverstand" ist kein Argument, aber das ist Dir vermutlich selbst klar. Auf die Radwegbenutzungspflicht wird übrigens in den "10 Geboten" eingegangen: "wenn Du auf ihnen fahren mußt, dann nur mit besonderer Vorsicht"
3. Sollte man bedenken, aus welchem Lager dieser Forderung Nachdruck verliehen wird. M.E. sind dies zum großen Teil Niedrigsitzfahrer
Die zehn Autoren dieses Textes sind keinesfalls zum großen Teil Liegeradfahrer.
4. Freue ich mich auf jeden Meter Radweg, der neu angelegt wird.
Ich vermute, daß Du im Alltag in der Stadt *nicht* Fahrrad fährst und auch nicht im Winter.
Falls Du mit mir über Radwege, deren Benutzungspflicht, deren Vor- und Nachteile diskutieren möchtest, schlage ich vor, daß Du in ca. 14 Tagen einen neuen Thread startest. Ich werde ab morgen erstmal unterwegs sein :-).
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Stefan