Der Hintergrund dürfte ganz einfach sein: Der Bremsenhersteller hat die hydraulische RR-Bremsanlage nicht für Fahrräder / Einsatz außerhalb der Spezifikation "Straßenrennsport = Rennrad" freigegeben. Damit ist jeder Hersteller von Kompletträdern und jeder Händler gut beraten, wenn er sich daran hält. Andernfalls tritt der Radhersteller / Händler voll in die Haftung für Schäden ein, die durch eine nicht freigegebene Nutzung entstehen. Und hierbei ist es dann egal, ob eine technische Tauglichkeit theoretisch gegeben wäre oder nicht. Oder dass der Händler mir dann noch fachkundig die technisch-thermischen Zusammenhänge zw. dem Siedepunkt des Hydraulikmediums oder dem Schmelzpunkt des Bremszuges erläutern kann, spielt auch keine Rolle. Auch der Verkaufspreis des Gesamtrades ist hierbei ebenso wenig relevant.