In Mecklenburg aber, und auch in Brandenburg, ist das "Wildzelten" gar nicht wild sondern eine Nacht lang für Wanderer/Radfahrer/Kanufahrer nach dem Landeswaldgesetz erlaubt.
Ich verstehe den Gesetzestext so, daß der Waldbesitzer dazu befugt ist, gelegentliches Zelten für eine Nacht zu gestatten (§ 17 (1)), der Zelter sich die Genehmigung dazu schriftlich geben lassen muß und diese Genehmiung auf Verlangen unverzüglich und vollständig den zuständigen Behörden vorlegen muß (§ 37 (1)).