Hallo Ihr Streiter,
.... muß meine Aussage etwas korregieren.
In dem Artikel wird davon gesprochen, daß das wilde Zelten in vielen Bundesländern untersagt ist. Nicht in allen.
Bei der Aufzählung der Ordnungswidrigkeiten und ihre Ahndung dieses wilde Zelten dann aber fehlt.
Ich bleibe dabei : Rücksichtsnahme ist das Gebot.
Keine Interessen anderer (vorsätzlich) beeinträchtigen.
Und natürlich morgens nicht mehr als evtl. niedergedrücktes Gras hinterlassen.
Die Camp-Plätze (besser Übernachtungsstellen) sind dann natürlich nicht die aus den Prospekten ....
Ich persönlich kann mir keinen Campingplatz, keine Pension etc. finanziell leisten.
Auch das gibt es ... im reichen Deutschland .... Drann gedacht ?
Tue einem anderen nie etwas an, was man Dir nicht antun soll !
Gruß Der Wilde