In Antwort auf: Tasting Travels
Ich finde es immer netter, jemanden zu fragen, ob man auf seinem Anwesen zelten darf. Sehr oft sind wir dabei auf sehr nette und interessante Menschen getroffen.
Erwischt wurden wir beim wild zelten in Deutschland noch nie und anderswo sind wir auch noch nie weggeschickt worden.
Ich habe allerdings von einem Bekannten Folgendes gehört. Er war in der Mecklenburger Seenplatte mit dem Kajak unterwegs - und da war er nicht der einzige. Die meisten Paddler hatten zelte dabei, zwei Mädels die er unterwegs traf, allerdings nicht. Sie schliefen unter freiem Himmel, einfach weil die Strafe im Fall dass sie erwischt werden, niedriger ist, als die fürs wild zelten. Genaue Gebühren weiß ich nicht mehr, aber es werden um die 30% weniger gewesen sein.
Viele Grüße,
Annika


In Mecklenburg aber, und auch in Brandenburg, ist das "Wildzelten" gar nicht wild sondern eine Nacht lang für Wanderer/Radfahrer/Kanufahrer nach dem Landeswaldgesetz erlaubt.
Das Landeswaldgesetz gilt auch für private Forste, wenn nicht eine ausdrücklich und erkennbare andere Regelung genehmigt wurde. Zum Beispiel aus Gründen des Artenschutzes oder weil es sich um ein ausgewiesenes Schutzgebiet handelt. Hier könnten dann jeweils konkrete andere Regelungen gelten , zB die für ein Naturschutzgebiet nach dem Bundesnaturschutzgesetz usw. Davon allerdings gibt es in MV auch etliche