So ziemlich jeder Anschluss eines FL sollte nicht mehr StVO-konform sein (formal darf die Schaltung zwischen Dynamo und Licht durch nichts beeinflusst werden; bei einem parallel geschalteten FL ist dies sicher nicht mehr der Fall)...
Warum nicht- man kann einen FL auch abschalten wenn man das will. Die geringfügig niedrigere Helligkeit in der ersten Schaltstufe ist weniger stark bemerkbar als ein schlechter Kontakt am Dynamo, schau Dir das in der Praxis mal an wieviel Unterschied in der Helligkeit 20-30mA (maximal!) bei nem LED-Scheinwerfer ausmachen.
Ein Betrieb eines Scheinwerfers nur über den Akku des FL ist aktuell tatsächlich nicht STVZO-konform, richtig.
Viele Grüße von
Jens.