Das scheint nicht unpraktikabel zu sein. Bei uns wird der bei den Polizeikontrollen gefordert und es wird offensichtlich auch der Aufwand betrieben den beizutreiben.
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll denn solch eine Überprüfung fußen? Ist mir völlig schleierhaft! Für welche Gegenstände, die man noch so mit sich mitführt, braucht man denn noch einen Eigentumsnachweis? Juwelenschmuck? Smartphone? Outdoorfunktionsjacke? Unterwäsche? Einkaufstüte?
Viele Grüße,
Sammy, der zwar noch die Bedienungsanleitung seines fast 10 Jahre alten Rades, hat aber in den letzten Tagen den Kaufbon nicht mehr auftreiben konnte...
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.