Wenn es um Eintragen in Fahndungslisten geht, ist eine beim Fund explizit falsch abgelesenegeratene zugepulverte Rahmennummer natürlich fatal. Da sollte man sich beim eigenen Radl mal Gedanken machen, welche Fehlablesungsvarianten drin sein dürften (6=9=0, 3=8) und im Zweifel bei der Diebstahlsanzeige auch diese Möglichkeiten angeben. Wenn es um einen Eigentumsnachweis bei Kontrollen geht (schlimmstenfalls mit Vorlage der Rechnungen im Polizeirevier) ist es nicht so extrem kritisch, wenn die komplette Rahmennummer auf der Rechnung zu dem, was man entziffern kann, nicht offensichtlich im Widerspruch mit dem Rahmen steht (geratene 3 oder 8 sollte auf der Rechnung keine 7 sein...), denn es sind ja auf der Rechnung meistens noch ehrheblich mehr schwer veränderbare Eigenschaften, die zum Rad passen müssen. OK, bei bis zur Unkenntlichkeit umgebauten oder gar Eigenbaurädern wird es schwerer - ich müßte hier mit einem ganzen Ordner aus eBay-Abwicklungen, R-Dosen-Umregistrierung, Einzelrechnungen antanzen.
Hier hilft natürlich, wenn die Rechnung mit ganz genauer Beschreibung ist. Gut (auch bei Eigenbauten) ist auch ein "offizieller" Fahrradpaß mit Stempel der "ausstellenden Dienststelle", egal ob Polizei bei irgendeiner Aktion oder ein ADFC-Ortsverein), da werden ja normalerweise die Rahmennummern mit allen möglichen anderen Merkmalen zusammengeführt (eventuelle Codierungen, Farbe, wesentliche Ausstattungsbestandteile, R-Dosen-Seriennummer usw.)
lG Matthias