Alle meine Räder habe ich durch die Polizei vor Ort durch eine Gravur markieren lassen. Ich hatte letzthin einen Polizeibeamten gesprochen, der folgende, mir recht sinnvoll erscheinende Anmerkungen dazu machte:
- Die von der Polizei verwendeten Codes können eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden und Fundämter hätten kein Problem diesen ausfindig zu machen. Rahmennummern seien völlig nutzlos, da kein Fundamt sich die Mühe machen würde, sich bundesweit auf die Suche nach Besitzern vermisster Fahrräder zu machen. Nur wenn der Besitzer selber das Glück hat, eine Anfrage bei dem richtigen Fundamt zu machen, würde die Rahmennummer bei der Zuordnung helfen.
- Bei echten Profis wird die Gravur nicht viel helfen, da diese entweder das Rad ausschlachen, ins Ausland verbringen oder sogar die Gravur ausscheifen oder "übergravieren".
- Im näheren europäischen Ausland seien die deutschen Fahrradcodierungen nicht unbekannt und ab und zu kämen sogar Fahrräder nach Deutschland (z. B. aus den Niederlanden) zurück. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Codes identifiziert würden, sei aber geringer, je weiter man sich von der deutschen Grenze entfernen würde.
- Der größte Nutzen sei bei "Gelegenheitsdiebstählen" zu sehen, also dort, wo jemand sich das Fahrrad lediglich "ausleiht" oder es gerne schnell zu Geld machen möchte. In ersterem Falle würde ein wieder aufgefundenes und ehrlich abgegebenes Fahrrad sofort wieder dem Besitzer zugeordnet werden können. Im letzteren Falle würde beobachtet werden, dass "Nicht-Profis" Fahrräder mit Codierung lieber stehenlassen oder in Unkenntnis (es gibt ja so ein paar geistig minderbemittelte Kandidaten) einfach mit Codierung angeboten würden. Letzteres hätte, seiner Aussage nach, auf gewissen Flohmärkten der Polizei (die offensichtlich doch ab und zu kontrollieren geht) schon wertvolle Hilfe geleistet, ein paar unangenehme Zeitgenossen aus dem Weg zu schaffen. Zudem würde ein Käufer verpflichtet sein, den Code zu hinterfragen (die Initialen des Besitzers werden z. B. im Code verwendet). Ob es da gesetzliche Vorschriften gibt, weiß ich nicht, aber es ist ja bekannt, dass man ziemliche Schwierigkeiten bekommt, wenn man mit einem z. B. bei Online-Auktionen ersteigerten Rad erwischt wird, welches sich als gestohlen herausstellt. Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
- Je teurer das Fahrrad, desto mehr würden Besitzer darauf achten. Würde dann so ein Exemplar gestohlen, dann würde das meist durch Profis geschehen und wir landen wieder bei dem zweiten Punkt oben. Dennoch würde es nicht schaden, einen Code einzugravieren (vielleicht aber auch nichts nützen).
Dann hatte ich ihn bzgl. Rahmengarantie gefragt. Hierzu konnte er mir nichts sagen. Ich selber habe aber erst vor gut einem Jahr von KTM meinen 18 Jahre alten Rahmen durch einen neuen ersetzt bekommen. In dem alten Rahmen prangte auch auf dem Foto, welches ich an KTM geschickt hatte, eine nette Gravur. Es wurde darauf gar nicht eingegangen.
Wenn ein gravierter Rahmen an einer Stelle bricht, die überhaupt nichts mit der Gravur zu tun hat, und der Hersteller macht Schwierigkeiten, so würde dieser Hersteller für mich inakzeptabel sein. Ich müsste dann erwarten, dass auch in allen anderen Punkten nach Ausflüchten gesucht würde, wenn es um Garantieleistungen geht. Daher denke ich nicht, dass ein ernsthafter Radhersteller wirklich Rahmengarantien wegen Gravuren ausschließen wird, es sei denn der Rahmen ist tatsächlich an der Gravur gebrochen.