In Antwort auf: Martina
In Antwort auf: asdfgqw

Weiter oben lese ich was von überlackierten Rahmennummern. Damit würde ich mich hier nicht erwischen lassen.


Nochmal: was soll da bitteschön konkret passieren? Ich bin definitiv weder verpflichtet, einen Eigentumsnachweis für meine Räder zu haben, noch ist es verboten, ein Rad neu zu lackieren. Ganz abgesehen davon, dass bei mir die Rahmennummer ab Werk überlackiert war.

Hm, vielleicht sollte ich mich damit mal erwischen lassen. Ich bin normalerweise nicht streitsüchtig, aber *den* Prozess würde ich durchaus gerne führen.

Martina


Natürlich wird Dich niemand foltern.

Du weisst was Rechtssicherheit bedeutet? Dazu gehört ein Kaufnachweis für Sachen.

Warum sollte es zum Prozess kommen? Dein Fahrrad wird beschlagnahmt und fertig. Es wird eingelagert, 1 Jahr, 2 Jahre. Das ist eine gängige Polizeipraxis. Wenn Du Dein Fahrrad als Transportmittel nutzt, darauf angewiesen bist und keinen Ersatz hast, dann hast Du ein Problem. Kein deutscher Staatsanwalt wird wegen einer überlackierten Rahmennummer und einem unwilligen Fahrradbesitzer eine Anklage tippen lassen.