Bei Zweifeln und völlig unplausiblen Geschichten hat die Polizei immer noch die Personalien und kann den Betreffenden bitten, zeitnah den Gebrauchtkaufvertrag vom Voreigner zu zeigen, wenn die Geschichte zur abweichenden Codierung zu unplausibel ist.
Klar kann sie das, eine Nachweispflicht hat man dadurch aber nicht. Auch ohne Nachweis eines Kaufes bleibt es deine Sache.
Zu einem Auto gehören immer Papiere die müssen vorhanden sien und können dann eben auch überprüft werden, ist eine ganz andere Geschichte.
Mit pinkem Flecktarn kann man sich super zwischen Flamingos verstecken.